16.09.2024 - 9.2 Gestaltung des Nutzungsvertrages für die Nutzun...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Wardecki berichtet, dass der beiliegende Nutzungsvertrag durch die Verwaltung, Frau Broska, als Vorsitzende des Vereins und ihm vorbereitet wurde.

Herr Wardecki schlägt folgende Änderung des § 2 vor:

„Der Nutzer bestätigt, dass entsprechende ortsansässige Vereine und auch gemeinnützige sowie gemeindliche Institutionen sowie Organisationen den Nutzungsgegenstand in terminlicher Absprache mit dem Nutzer kostenneutral mitbenutzen können. Ein Ausschluss der Mitbenutzung kann nur im Einvernehmen mit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erfolgen.“

 

Darüber hinaus schlägt er die Ergänzung der Projektbeschreibung als Anlage vor.

 

Frau Ulrich berichtigt das Enddatum der Anschubunterstützung auf den 31.12.2026.

 

Herr Lehmann erhält einstimmig das Rederecht und stellt die Formulierung des § 3 zur Diskussion.

 

Herr Holtz möchte eine Rückmeldung durch die Verwaltung, ob in der Gebäudeversicherung eine Inventarversicherung mit inbegriffen ist.

 

Die Ausschussmitglieder beraten kurz über das Schließsystem des Gebäudes. Die Verwaltung möchte prüfen, ob die Installation von Schließtechnik (KeyCard) sinnvoll ist und möge die Kosten ermitteln.

 

Frau Lieske beantragt den Beschluss wie folgt zu ergänzen:

  1. Ergänzung der Projektbeschreibung
  2. Änderung des Enddatums der Anschubunterstützung auf den 31.12.2026
  3. Änderung der o.s. Formulierung in § 2

Die Anwesenden stimmen dem Ergänzungsantrag einstimmig zu.

 

Frau Broska bedankt sich bei den Anwesenden für die Unterstützung.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den in der Anlage beigefügten Nutzungsvertrag, nebst den vorgenannten Ergänzungen:

  1. Ergänzung der Projektbeschreibung,
  2. Änderung des Enddatums in § 4 der Anschubunterstützung auf den 31.12.2026,
  3. Änderung der Formulierung in § 2: „Der Nutzer bestätigt, dass entsprechende ortsansässige Vereine und auch gemeinnützige sowie gemeindliche Institutionen sowie Organisationen den Nutzungsgegenstand in terminlicher Absprache mit dem Nutzer kostenneutral mitbenutzen können. Ein Ausschluss der Mitbenutzung kann nur im Einvernehmen mit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erfolgen.“, abzuschließen.

Die Kostentragung soll über Einsparung im Deckungskreis 11 erfolgen.

Der Bürgermeister, sowie der 1. stellvertretende Bürgermeister werden bevollmächtig den Nutzungsvertrag zu unterschreiben.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Vertrag eingearbeitet. Alle Vertragsparteien haben den Vertrag unterschrieben und der Vertrag wurde in den Umlauf gebracht. Eine Inventarliste wurde dem Vertrag noch nicht hinzugefügt, da das Inventar bislang nicht geliefert wurde. Es ist abgestimmt, dass dies umgehend mit der Lieferung der Möbel nachgeholt wird. 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage