04.07.2024 - 6 Beschluss zur Hauptsatzung der Gemeinde Ostseeb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Den Gemeindevertretern wurde vorab die überarbeitete Fassung der Hauptsatzung als Tischvorlage ausgehändigt. Die Änderungen/Ergänzungen erfolgten aufgrund des Rundschreibens des Innenministeriums (eingegangen am 01.07.2024) und der Stellungnahme der Kommunalaufsicht (ebenfalls eingegangen am 01.07.2024). Der Bürgermeister übergibt das Wort an Frau Adam. Frau Adam führt Erläuterungen zur Hauptsatzung, insbesondere zu den kurzfristig eingearbeiteten Änderungen, aus.

 

Herr Schmiedeberg beantragt folgende Änderungen:

 

1.  § 7 Abs. 6 Ziff. 6 soll wie folgt ergänzt werden: Vor Abgabe der Stellungnahme ist das Einvernehmen mit dem Bauausschuss herzustellen. In Fällen mit besonderer Dringlichkeit, kann dieses Einvernehmen auch nach Abgabe der Stellungnahme hergestellt werden.

Herr Wardecki lässt über den Antrag abstimmen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

2. § 7 Abs. 7: Der zweite Satz ist zu streichen.

Herr Wardecki lässt über den Antrag abstimmen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Frau Bräunig beantragt folgende Änderung:

  • § 4 Abs. 2 S. 2 soll wie folgt ergänzt werden: “…, in einer angemessenen Frist, spätestens bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, schriftlich oder in Textform beantwortet werden.”

 

Herr Wardecki lässt über den Antrag von Frau Bräunig abstimmen. Dieser wird mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Anschließend verliest Herr Wardecki den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in der geänderten Fassung der vorliegenden Tischvorlage nebst den folgenden beschlossenen Änderungen:

  • § 7 Abs. 6 Ziff. 6 soll wie folgt ergänzt werden: Vor Abgabe der Stellungnahme ist das Einvernehmen mit dem Bauausschuss herzustellen. In Fällen mit besonderer Dringlichkeit, kann dieses Einvernehmen auch nach Abgabe der Stellungnahme hergestellt werden.
  • § 7 Abs. 7: Der zweite Satz ist zu streichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

4

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die entsprechenden Unterlagen (Beschlussvorlage inklusiver aller Anlagen, Beschlussauszug, beschlossene Hauptsatzung) wurden am 18.07.2024 an den Fachdienst Kommunalaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Genehmigung per Post verschickt. 

Die angezeigte Hauptsatzung weist laut uRAB Rechtsverletzungen aus, wodurch sie nicht ausgefertigt und veröffentlicht werden darf. Die aufgezeigten Rechtsverletzungen sind in einer Neufassung zu berücksichtigen. Es wurde eine neue BVL (BV/12/24/081) angelegt und in der Sitzung am 23.09.2024 beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=144349&selfaction=print