29.04.2024 - 5.1 Kurabgabensatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Steigmann hinterfragt die Änderung in § 3 Behinderungsgrad 100 %.

Herr Holtz merkt an, dass der Grad der Behinderung ohne Maßeinheit (%) angegeben werden muss und dass sich ausschließlich Änderungen in § 2 und § 10 befinden.

 

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Beschluss:

Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Satzung gem. eingearbeiteten Änderungen rückwirkend zum 01.02.2024 zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage