24.04.2024 - 5.2 Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über den Beba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erläutert den Vorentwurf.

Die Genehmigung zur Surfschule wird von der Verwaltung an das Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ist eine Informationsveranstaltung für die Bürger durchzuführen. Dies ist im Beschlussvorschlag nach Pkt. 4 entsprechend zu ergänzen.

Sodann wird der Beschlussvorschlag geändert beschlossen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,

 

  1. Die Billigung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 33 „Parkplatz Liebeslaube und Infrastruktur zwischen Niendorf und Campingplatz Liebeslaube“ der Gemeinde Hohenkirchen und bestimmt den Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Parkplatz Liebeslaube und Infrastruktur zwischen Niendorf und Campingplatz Liebeslaube“ der Gemeinde Hohenkirchen erfolgt im Regelverfahren nach dem BauGB.

 

  1. Der Plangeltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen (TB Ost / TB 1 und TB West / TB 2) und wird wie folgt begrenzt:

Teilbereich Ost / TB 1:

  •  im Norden: durch den Strand, die westliche und südliche                                   Begrenzung des Campingplatzes „Liebeslaube“,
  •  im Osten:  durch den Campingplatz „Liebeslaube“,
  •  im Südosten:  durch den ländlichen Weg zwischen der Landesstraße

L01 und Beckerwitz Ausbau, 

  •  im Südwesten: durch die Landesstraße L01,
  •  im Westen: durch die Landesstraße L01 und Strandbereiche.   

 

Teilbereich West / TB 2:

  • im Norden: durch den Strand an der „Wohlenberger Wiek“, 
  • im Osten:  durch Strandbereiche und die Landesstraße L01,
  • im Süden:  durch die Landesstraße L01,
  • im Westen:  durch Strandbereiche und die Landesstraße L01.

Die Übersichtspläne sind der Anlage zu entnehmen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage