23.04.2024 - 5.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 50 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Beschlussvorlage ist der Antrag der Grundstückseigentümer beizufügen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 für den Bereich der ehemaligen Speicheranlagen in Redewisch nördlich der Straße Richtung Redewisch Ausbau. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
  • Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes
  • Rückbau der ehemaligen Speicheranlagen und der Betonplatten (Baufeldfreimachung)
  • Vorbereitung von Baufenstern für die Wohnbebauung unter Berücksichtigung von Grundstücksgrößen um 500 qm für Einzelhäuser
  • Ausschluss von Ferienwohnnutzung
  • Berücksichtigung einer gewerblichen und Infrastrukturfläche
  • Schaffung von erforderlichen Parkplätzen und ggf. einer Spielplatzfläche
  • Umsäumung durch eine Hecke
  • Realisierung des Ausgleichs durch Rückbaumaßnahmen und Erwerb von Ökopunkten in der Gemeinde

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 50 wird wie folgt begrenzt:
  • im Nordosten: durch Flächen der Landwirtschaft,
  • im Südosten:  durch die Redewischer Straße,
  • im Südwesten: durch die Straße Ausbau,
  • im Nordwesten: durch Flächen für die Landwirtschaft.   

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Kostenübernahme der Bauleitplanung sind über einen städtebaulichen Vertrag durch den Grundstückseigentümer zu regeln.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage