18.04.2024 - 7.3 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Kal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Zusätze:
- vorher TOP 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kalkhorst
- Datum:
- Do., 18.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Neick erläutert die Haushaltsplanung, Frau Habenstein ergänzt die Änderungen zur Haushaltsplanung 2024/2025. Folgende Änderungen wurden nach der Aufstellung der Haushaltsplanes angemeldet.
Bereich Gremien - Verfügungsmittel i. H. v. 1.000 €
BgA minmare - zusätzlich um 10.000 € die Instandhaltungskosten erhöhen (Ersatz für die Reuse)
28101- 52490000 Planung der Ausgaben für das Dorffest 4.500 €
28101- 46290000 Planung der Einnahmen der Spende und Einnahmen 3.000 €
= Eigenanteil (Zuschuss der Gemeinde für das Dorf- und Sportfest) 1.500 €
Die Gemeindevertreter beschließen einstimmig die o.g. Änderungen
Die Gemeinde Kalkhorst beabsichtigt einen Tourismusbeauftragten einzustellen. Hierzu wurden Fördermittel beantragt. Leider wurden die Fördermittel für das HHJ 2024 versagt. Die Lohnkosten für die Stelle des Tourismusbeauftragten und der Fördermittel waren wie folgt in die HHP 2024 enthalten
Lohnkosen 47.400 € (Januar-Dezember2024) Fördermittel 16.600 €
Durch die Versagung der Fördermittel für das HHJ 2024 ergibt sich folgende Änderung für die Haushaltsplanung:
Lohnkosen 32.600 € (Juli-Dezember2024) Fördermittel 0 €
Die Gemeindevertreter beschließen einstimmig die Stelle der Tourismusbeauftragten ohne die Fördermittel mit den Lohnkosten von Juli-Dezember 2024 einzuplanen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Anlagen. Die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird verwendet für den Neubau der Feuerwehr.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Die Unterlagen zur Haushaltssatzung 2024/2025 nebst Hebesatzänderung 2023 wurden an die untere Rechtaufsichtbehörde des Landkreises NWM versendet. Die untere Rechtsaufsicht des Landkreises erteilte, auf Grund der fehlenden Jahresabschlüsse und der gefährdeten oder weggefallenden dauernden Leistungsfähigkeit in den vorläufigen Jahresabschlüssen, eine eingeschränkte Genehmigung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 für die Gemeinde Kalkhorst. In der Genehmigung für die Haushaltssatzung 2024/2025 wird für die allgemeinen Aufwendungen und für die Aufwendungen der freiwilligen Selbstaufgaben die vorläufige Haushaltsführung angeordnet.
Die Einschränkungen werden nach Feststellung der geforderten Jahresabschlüsse aufgehoben.
Investitionen, welche in der Haushaltplanung 2024/2025 enthalten sind können somit neu begonnen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024/2025 ist am 30.08.2024 erfolgt und rechtskräftig
Anlagen zur Vorlage
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