04.03.2024 - 4.1 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Ost...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Datum:
- Mo., 04.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lehmann fragt, ob es eine Förderung für die Herstellung von Ladestationen für E-Autos (54101.09600000 Ladeinfrastruktur) im Gemeindegebiet gibt. Die Beantwortung soll zur nächsten Gemeindevertretung vorliegen.
Frau Schiffer erfragt die Höhe der Kosten der Gebäudeversicherung. Dies soll noch von der Amtsverwaltung beantwortet werden.
Die erforderlichen Unterlagen zur Vorlage RUBIKON, den Eigenkapitalsveränderungen, des Finanzhaushaltes, die korrigierte Vorlage des Musters 5b sowie die Darstellung der liquiden Mittel für den Finanzplanungszeitraum werden den Ausschussmitgliedern und der Gemeindevertretung zur nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt.
Die Ausschussmitglieder diskutieren über die investiven Maßnahmen der HHP 2024/2025.
Die Ausschussmitglieder kommen zu dem Entschluss, den Planansatz für das Jahr 2025 des Sonderposten der Gehölzpflanzungen am Tarnewitzer Bach (55201.23310000) i. H. v. 36.000,00 € rauszunehmen.
Frau Retzlaff stellt den Antrag, dass die Kosten in Höhe von 60.000,00 € für den Hort in die Haushaltsplanung 2024/2025 mit aufgenommen werden sollen. Dies wird einstimmig beschlossen.
Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende, Herr H.-O. Schmiedeberg, einzeln über investiven Maßnahmen, Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt unter Berücksichtigung der o. g. Kommentare und offenen Fragen abstimmen.
1. investiven Maßnahmen Abstimmung: einstimmig
2. Ergebnishaushalt Abstimmung: einstimmig
3. Finanzhaushalt Abstimmung: einstimmig
Über die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird in der Sitzung der Gemeindevertretung entschieden.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Anlagen sowie der folgenden Änderungen/Ergänzungen:
1. Vorlage RUBIKON, den Eigenkapitalsveränderungen, des Finanzhaushaltes, die korrigierte Vorlage des Musters 5b sowie die Darstellung der liquiden Mittel für den Finanzplanungszeitraum
2. Planansatz für das Jahr 2025 des Sonderposten der Gehölzpflanzungen am Tarnewitzer Bach (55201.23310000) i. H. v. 36.000,00 € rauszunehmen
3. die Kosten in Höhe von 60.000,00 € für den Hort in die Haushaltsplanung 2024/2025 sollen mit aufgenommen werden
Die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird verwendet für ……
Anlagen zur Vorlage
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