18.01.2024 - 5.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erörtert die eingegangenen Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange.

Maßgebendster Punkt ist die Regelung des anfallenden Oberflächenwassers im Plangebiet. Des Weiteren sind Ausgleich und Ersatz zu bestimmen. Zur Thematik Erhalt der Bestandsbäume entlang der Neuen Reihe wird durch ein Ausschussmitglied angeregt, die Zufahrten in das Plangebiet auf eine Zufahrt zu reduzieren und jeweils an den Enden der Erschließungsstraße einen Wendehammer vorzusehen.

Im Planverfahren erfolgt eine Abwägung, ob die Erschließung über eine oder zwei Zufahrten zum Gebiet erfolgen soll.

Des Weiteren wird das Anlegen eines Spielplatzes im Plangebiet vorgeschlagen sowie auf den Reitbetrieb zur Wohlenberger Wiek hingewiesen.

 

Im Anschluss werden die Belange der privaten Einwender erörtert.

Neben Einschränkungen bei der Sicht auf die Landschaft wurde auf die Gebäudehöhen im Plangebiet eingegangen. Diese fügen sich mit einer Traufhöhe von 4m in die nähere Umgebung ein. Eine endgültige Überprüfung der Höhen kann jedoch erst nach Vorlage des Lage- und Höhenplanes erfolgen.

Der schmale Streifen entlang der Neuen Reihen ist öffentlich und könnte für einen Geh- und Radweg vorgesehen werden. Beherbergungsbetriebe können im Plangebiet ausgeschlossen werden.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, auf der Grundlage der Diskussion ist die Abwägungsdokumentation vorzubereiten und sind die Abstimmungen mit anderen fachlich Beteiligten im erforderlichen Umfang durchzuführen. Die Entwürfe der Bauleitplanung sind entsprechend aufzubereiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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