14.12.2023 - 7.5 Beschluss zur Neufassung der Zweitwohnungssteue...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Empfehlung des Finanzausschusses den Steuersatz in § 5 der Satzung auf 12,5 % zu ändern wird einstimmig gefolgt.

 

Des Weiteren beantragt Herr Wardecki, dem Hinweis der Verwaltung zu folgen und in § 6 Abs. 2 Satz 4 folgendes zu streichen:

Bei Übernahme einer Zweitwohnung von einem bisher Die Steuer wird durch Bescheid festgesetzt. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass er auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlage und der Steuerbetrag nicht ändern. Steuerpflichtigen beginnt die Steuerpflicht mit dem Beginn des auf die Übernahme folgenden Kalendervierteljahres.

Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Änderung. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend verliest Herr Wardecki den Beschlussvorschlag nebst Änderungen/Ergänzungen und lässt abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende

Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen rückwirkend zum 01.01.2020, nebst folgenden Änderungen:

 

a) § 5:

 Die Steuer beträgt 12,5 15 v.H. des Steuermaßstabes nach § 4.

 

b) § 6 Abs. 2 Satz 4:

Bei Übernahme einer Zweitwohnung von einem bisher Die Steuer wird durch Bescheid festgesetzt. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass er auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlage und der Steuerbetrag nicht ändern. Steuerpflichtigen beginnt die Steuerpflicht mit dem Beginn des auf die Übernahme folgenden Kalendervierteljahres.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

3

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Die Zweitwohnungssteuersatzung wurde am 21.12.2023 veröffentlicht.

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Anlagen zur Vorlage

3/15/2025, 11:14:34 AM
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