16.11.2023 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 14 „Dorfmitte Kalkhorst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lachmann erhält das Rederecht. Sie erläutert die festgesetzte Traufhöhe und erklärt, dass diese für das im WA 3 festgesetzte Staffelgeschoss nicht anwendbar ist. Um Planungssicherheit zu erlangen, ist ein erneuter Entwurf im ergänzenden Verfahren zu beschließen und auszulegen (verkürzte Auslegungszeit und beschränkte TÖB-Beteiligung).

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,

  1. Die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB.
  2. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden erneuten Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 14 sowie den erneuten Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  3. Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage