10.10.2023 - 6.2.1 Satzung der Stadt Klütz über den Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Im Satzungsexemplar ist die Rechtsgrundlage § 13 a BauGB anzupassen.

 

Im Sachverhalt der Beschlussvorlage wird der letzte Absatz gestrichen und wie folgt ersetzt: Die Voraussetzung für die Bekanntmachung ist gegeben, da der städtebauliche Vertrag bereits abgeschlossen ist.

 

Im Text Teil B Punkt 1.5 sind Textbausteine zu ändern (Rosenhagen- Hofzumfelde).

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung für den Bebauungsplan Nr. 42 für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L03), bestehend aus der Planzeichnung – Teil A und den textlichen Festsetzungen im Text Teil B, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L03) wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L03) gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage