18.09.2023 - 7.4 Beschluss über die Entlastung des Bürgermeister...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erklärt sich für befangen und übergibt das Wort an den 2. stellvertr. Bürgermeister. Dieser verliest den Beschlussvorschlag.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V, den im Jahr 2019 amtierenden Bürgermeistern für das Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Jürgen Mevius

 

Nach der Beratung und Abstimmung übernimmt Herr Mevius wieder die Sitzungsleitung.