20.06.2023 - 5.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Vorlage wird nachgereicht
- Datum:
- Di., 20.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erörtert die Inhalte des Entwurfs.
- Hinsichtlich der Energiethematik wird sich auf Photovoltaik- und Wärmepumpen festgelegt. Für die Verwendung von Erdwärmesonden sind artesische Bedingungen auszuschließen. Eine Stellungnahme der unteren Wasserbehörde liegt dem Vorhabenträger vor. Die Verwendung von Windenergie wird ausgeschlossen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass der Öffentlichkeit eine Planung – geprägt durch Gründächer – vorgestellt wurde. Insofern sollten zumindest die Dachflächen in Richtung Voßkaul überwiegend begrünt sein. In den Festsetzungen nach II 4.4 ist zu ergänzen, dass mindestens 50% der Dachflächen zu begrünen sind.
- Im Grundsatzbeschluss vom 06.04.2022 wurde die Anzahl der Betten auf 150 reduziert. Dies widerspricht den 200 Betten in der Vorlage und ist entsprechend zu erörtern.
- Es wird festgelegt, dass Garagen und Carports im SO Ferienhausgebiet nicht als freistehende bauliche Anlagen errichtet werden dürfen. Diese sind innerhalb der Gebäude unterzubringen.
- Leitungsrechte für die Ver- und Entsorgung, z.B. Fernwärme, sollen in die Planung mit aufgenommen werden. Eine mindestens 5 m breite Trasse ist auf dem Grünstreifen parallel zur Straße vorzusehen.
- Unterhaltsleistungen sind im Vertrag über Dienstbarkeiten und Eintragungen im Grundbuch zu regeln.
- Bezüglich der Gestaltung der Gebäude wird die Aufstellung einer Gestaltungssatzung parallel zum Bauleitplanverfahren empfohlen.
- Hinsichtlich der Löschwasserversorgung sind die Standorte der Zisternen in die Planzeichnung mit aufzunehmen.
Die vorgetragenen Hinweise und Änderungen werden berücksichtigt und in den Entwurf eingearbeitet.
Sodann wird der Entwurf mit den vorgetragenen Änderungen bestätigt.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie der zugehörigen Begründung wird gebilligt und mit den vorgetragenen Änderungen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten: durch die Ferienanlage „Seeblick“,
- im Osten: durch die Strandstraße (K19),
- im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Westen: durch Flächen für die Landwirtschaft.
- Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 19 inklusive der zugehörigen Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
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8,8 MB
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