15.06.2023 - 6.2 Einfacher Bebauungsplan Nr. 26 „Ortslage Warnke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hufmann erläutert den Grund für die Dauer des Verfahrens, welcher unter anderem in intensiver Recherche vor Ort, rechtlicher Abstimmung und dem Bearbeitungszeitraum des Landkreises lag und somit eine dritte Veränderungssperre erforderte. Herr Hufmann legt die Ziele des B-Planes dar, dass Ferienwohnen und Zweitwohnsitze möglichst einzuschränken sind. Dabei kann der Bebauungsplan nur zukünftige Nutzungen regeln.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,

 

  1. Die Gemeinde hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

Siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den privaten Personen, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt den einfachen Bebauungsplan Nr. 26 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den einfachen Bebauungsplan Nr. 26 dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage