11.05.2023 - 5.4 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Habenstein. Frau Habenstein erläutert anhand des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie des Musters 5b (Entwicklung der liquiden Mittel) den 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2023. Die aufkommenden Fragen werden durch Frau Habenstein beantwortet. Aufgrund der verzögerten Auszahlungen der Fördermittel und Kofinanzierung des Landes sowie der Verzögerungen der Grundstücksverkäufe, ist die Aufnahme eines Kredites zur Überbrückung, der daraus resultierenden Liquiditätsengpässe i. H. v. zusätzlichen 2,5 Mio €, erforderlich. Weiterhin ist die Planung des Kassenkredites für den 1. Nachtrag 2023 auf 1.500.000 € festgelegt worden. Frau Habenstein erläutert die Änderungen in den Investitionen und Aufwendungen. In diesem Zusammenhang erläutert Frau Habenstein die Problematik der Erhöhung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes im Haushaltsjahr 2023. Diese haben sich um 19.964,87 € erhöht. Der Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes ist auf die Grundstückseigentümer umzulegen. Die Gemeinde Kalkhorst hat seit 2018 den Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes im Hebesatz Grundsteuer A und Grundsteuer B berechnet. Daher ist es notwendig, die Grundsteuer A und B neu zu berechnen, sodass die Gemeinde Kalkhorst nicht die Mehrkosten für die jeweiligen Grundstückseigentümer tragen muss.

 

Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass dies nicht innerhalb der 1. Nachtragshaushaltsatzung 2023 beschlossen werden sollte.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der Anlagen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:  

4

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage