20.04.2023 - 9.1 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept für die ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Lehmann hinterfragt die Entwässerung im Gebiet V: Direkteinleiter West (Tarnewitzer Straße). Hier wird beschrieben, dass die an die Tarnewitzer Straße angrenzenden Grundstücke (HS Nr. 34 – 36b) dem Gefälle des Geländes folgend Richtung Norden entwässern. Dies soll noch einmal geprüft werden, da seines Wissens nach die Entwässerung direkt auf den Grundstücken erfolgt.

 

Herr Stadler weist darauf hin, dass der Verbindungsweg vom Ortskern Tarnewitz in Richtung Umgehungsstraße für Fußgänger ungeeignet ist und eine Lösung erarbeitet werden sollte. Herr Steigmann ergänzt, dass dies bereits Bestandteil der Bauausschuss-Arbeit ist.

 

Im Weiteren wird die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis genommen.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Folgende Antwort habe ich vom Ingenieurbüro Möller am 10.05.2023 erhalten:

 

Bei der Zusammenstellung und Auswertung der vorhandenen Situation der Niederschlagswasserableitung kann immer nur von den vorliegenden Angaben zu Anlagen und Zuständen ausgegangen werden.

Im Gebiet V liegen keinerlei Angaben zu Versickerungsanlagen o.ä. vor und so ist es auch beschrieben. Da das Gefälle zum Gewässer hin abfällt, wird vom ungünstigsten Fall, dem oberflächlichen Abfluss des Niederschlagswassers zum Bach hin, ausgegangen. Dass die Anlieger auf ihren Grundstücken versickern, ist natürlich der Idealfall.

 

Frau Hacker wird diesen Zusatz in das Konzept aufnehmen, und mir diesen als Ergänzung bzw. Änderung zuschicken.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=136783&selfaction=print