04.04.2023 - 6.7 B- Plan Nr. 28 Lindenring- Ergänzung des Wohnge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Di, 04.04.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,
- Die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 28 für das Wohngebiet am Lindenring.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des
Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Flächen der Feuerwehr, der Telekom und
des Regenwasserrückhaltebeckens,
- im Osten: durch den "Eschenweg" sowie die Umgehungsstraße
mit angrenzendem Wall,
- im Süden: durch die Wendeanlage am Ende des "Eschenwegs" und die
Fläche für Versorgungsanlagen,
- im Westen
und Südwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen
der vorhandenen Bebauung des
Wohngebietes Lindenring und die Wendeanlage
am "Lindenring".
- Die Planungsziele für die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden
wie folgt benannt:
- Der Veränderung der Bebauungsstruktur auf den Baugrundstücken
sowie einer übermäßigen Verdichtung der Baugebiete soll
entgegengewirkt werden.
- Bereiche mit unterschiedlich großen Grundstücken sollen
berücksichtigt werden. Einer Splittung insbesondere
großer Grundstücke durch Teilung soll entgegengewirkt werden.
- Die Größe der Baugrundstücke als Mindestmaß, bezogen
auf die jeweilige Fläche innerhalb der festgesetzten allgemeinen Wohngebiete, wird festgesetzt.
- Insbesondere vor der Zielstellung des Entgegenwirkens
der übermäßigen Verdichtung wird der Grundstücksanteil je Wohneinheit festgesetzt.
- Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der
Stadt Klütz erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,2 MB
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