04.04.2023 - 6.4 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Strand a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2

BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter

Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit

sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

  • zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
  • teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage macht sich die Stadt Klütz zu eigen

und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen

abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der

Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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