04.04.2023 - 6.5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Strand a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 32 "Strand an der Wohlenberger Wiek - Regelung der Infrastruktur" der Stadt Klütz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B), als Satzung.

 

 

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 wird wie folgt begrenzt:

- im Nordwesten:  durch die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungs-

    planes Nr. 15,

- im Südwesten:  durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,

- im Südosten:   durch die Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen,

- im Nordosten:  im Wesentlichen durch den Verlauf der Landstraße (L01) und                                                         den Verlauf des begleitenden Geh- und Radweges.

 

3. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 32 wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 "Strand an der Wohlenberger Wiek - Regelung der Infrastruktur" der Stadt Klütz durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung kann erst nach Genehmigung des Bebauungsplanes oder nach Genehmigung der zugehörigen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt werden.

 

5. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung entsprechend vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage