23.02.2023 - 6.6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36.1 der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Zusätze:
- BVL ergänzt sowie weitere Anlage anbei
- Datum:
- Do, 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Sachverhalt wird ausführlich von Frau Hoot dargestellt. Es wird empfohlen, den Beschluss um folgende Punkte zu ergänzen:
6. Die Anlage 4 wird dahingehend ergänzt, dass die Farbtemperatur der Außenbeleuchtung nach Außenbeleuchtung allgemein und Beleuchtung von Infotafeln etc. differenziert wird.
7. Der Geltungsbereich wird an den geplanten Straßenverlauf (Kreisverkehr) angepasst.
Damit sind alle anwesenden Gemeindevertreter einverstanden. Anschließend verliest Herr Wardecki den Beschlussvorschlag nebst der Ergänzung und lässt abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
1. Den 3. erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36.1 für das Gebiet, begrenzt
- im Nordosten: durch Grünflächen/ landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Straße "Zum Sportplatz",
- im Osten: durch die Sportanlage,
- im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker),
- im Nordwesten: durch die Klützer Straße,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den Örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung in der vorliegenden Fassung zubilligen und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur erneuten Auslegung zu bestimmen.
2. Der erneute Entwurf der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) mit den Örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von 6 Wochen erneut öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
4. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
5. In der Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
6. Die Anlage 4 wird dahingehend ergänzt, dass die Farbtemperatur der Außenbeleuchtung nach Außenbeleuchtung allgemein und Beleuchtung von Infotafeln etc. differenziert wird.
7. Der Geltungsbereich wird an den geplanten Straßenverlauf (Kreisverkehr) angepasst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,1 MB
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2
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175,6 kB
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3
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73,5 MB
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4
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1,6 MB
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