14.02.2023 - 5.3 Beschluss der Haushaltssatzung der Stadt Klütz ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Vorher TOP 5.2
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Di, 14.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Habenstein. Frau Habenstein stellt den Haushalt vor. Es wird anhand des Ergebnishaushaltes die Erträge, Aufwendungen, sowie das Jahresergebnis erläutert. Fragen zu größeren Abweichungen der Planansätze in den Jahren 2021/2022/2023/2024 werden besprochen. Es wird insbesondere darauf eingegangen, dass die Personalkosten und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistung stark steigen. Auch die Amts- und Kreisumlage erhöht sich.
Des Weiteren wird das hohe negative Ergebnis des Finanzhaushaltes analysiert.
Es soll geprüft werden, ob die Kosten für die Leiterin des Literaturhauses sowohl in den Personalaufwendungen, als auch bei den Sach- und Dienstleistungen enthalten sind. Im Stellenplan soll die Bezeichnung der Stelle "Leiterin der Stadtbibliothek" in "Leiterin des Literaturhauses" geändert werden.
Des Weiteren soll die Höhe der Abschreibungen geprüft werden. Hier ist ein hoher Anstieg vom Ergebnis 2021 zu den Planansätzen in den Jahren 2022 ff. zu verzeichnen. Frau Habenstein erläutert, dass im Jahr 2021 die Buchung der Abschreibungen noch nicht vollständig erfolgt ist, da der Jahresabschluss 2021 noch nicht erstellt wurde. Die Abschreibungen werden ähnlich wie im Jahresabschluss 2018 bei ca. 820.300 € liegen. Dies war ebenfalls Grundlage der Planansätze 2023/2024.
Im § 4 der Haushaltssatzung soll der Kassenkredit für 2023 auf 1.500.000 € und für 2024 auf 2.800.000 €, wie im Vorbericht erläutert, angepasst werden. Auch der Höchstbetrag des Kassenkredits im Teil B der Haushaltssatzung soll aktualisiert werden.
Im Vorbericht sollen Erläuterungen zum Prädikat "Staatlich anerkannten Erholungsort", "anerkannter Tourismusort" und zur Erhebung der Kurabgabe ab 2023 ergänzt werden.
In der Tabelle unter Punkt 4.2 soll die Straßenreinigung und der Winterdienst differenziert voneinander dargestellt werden. Des Weiteren soll kontrolliert werden, ob die Mehreinnahmen durch die nachveranlagten Straßenreinigungsgebühren im Haushalt berücksichtigt wurden. Die hohe Abweichung der Aufwendungen für die Straßenreinigung und die dafür erhobene Gebühr ist zu prüfen.
Außerdem sind hohe Auszahlungen für die Bauleitplanung aufgeführt. Es soll geprüft werden, ob hier in den nächsten Jahren entsprechende Einzahlungen aus städtebaulichen Verträgen erfolgen.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass der Haushalt trotz des schlechten Ergebnisses mit den vorgenannten Änderungen zur Genehmigung eingereicht werden soll. Der Finanzausschuss geht von einer Genehmigung des Haushaltes 2023 mit entsprechenden Auflagen aus.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für die Haushaltsjahre 2023/2024 einschließlich der Anlagen. Die Mittel der Infrastrukturpauschale in Höhe von 53.000 Euro werden eingesetzt für folgende Maßnahme: lt. ausgearbeiteter Prioritätenliste
Anlagen zur Vorlage
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