12.12.2022 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 21.2 2. Änderung der Stadt Klüt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 12.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21, 2. Teil für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenberg.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes berührt maßgeblich das Baugebiet MI 2 mit den Flurstücken 8/17, 8/16 und 8/18 der Flur 1 der Gemarkung Wohlenberg und aus dem Baugebiet MI 1 das Flurstück 9/6 der Gemarkung Wohlenberg, Flur 1.
Das Gebiet befindet sich
- nördlich der Straße „An der Chaussee“,
- im Westen wird das Gebiet begrenzt durch das Grundstück „An der Chaussee 10a“,
- im Norden wird das Gebiet begrenzt durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Südosten grenzt das Gebiet „An der Chaussee 9“.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 21, 2. Teil der Ortslage Wohlenberg ist ebenfalls dem
beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
- Das Planungsziel besteht in der städtebaulich, räumlichen Neuordnung des Gebietes
und berücksichtigt folgende Ziele:
- Neuordnung von Baugebiet und Grünflächen,
- Regelung der Wohneinheiten für Einzelhäuser, maximal 3 Wohnungen,
- neue Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten,
- Zulässigkeit von Nebengebäuden,
- gestalterische Vorgaben beschränkend für Hauptgebäude; Zulässigkeit von Nebengebäuden in Holz,
- Regelung der Ausgleichs- und Ersatzflächen für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21, 2. Teil insgesamt.
- Den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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106,6 kB
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1,7 MB
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552,2 kB
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184 kB
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