22.11.2022 - 6.4 B- Plan Nr. 44 "Alte Feuerwehr"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Bebauungsplan Nr. 44 "Alte Feuerwehr", bestehend aus der Planzeichnung - Teil (A) und den textlichen Festsetzungen im Text - Teil (B) als Satzung.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch die Strandpromenade,

- im Osten: durch den Küstenschutzwald,

- im Süden: durch den Küstenschutzwald,

- im Westen: durch den Dünenweg.

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 44 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt werden.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage