27.10.2022 - 5.3 Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel führt in den Sachverhalt ein und erläutert die einzelnen Punkte der Stellungnahme zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP).

 

Es erfolgt eine rege Diskussion.

 

Insbesondere wird darüber diskutiert, ob die Stadt Klütz nicht auch eine klarstellende Stellungnahme zum Entwurf RREP in Punkt 9.2 (9) Nr. 2 abgeben sollte.

In reinen FeWo-Gebieten soll einer Umnutzung von Wochenend- bzw. Ferienwohnungen bzw. -häusern in Dauerwohnraum entgegengewirkt werden, aber in Mischgebieten sollte dieses nicht so stringent gesehen werden. Hier spricht nichts dagegen, dass Wochenend- bzw. Ferienwohnungen bzw. -häuser in Dauerwohnraum umgenutzt werden.

 

Diese Meinung vertreten alle Ausschussmitglieder.

 

Herr Mahnel wird die Stellungnahme der Stadt Klütz um diesen Punkt ergänzen und bis zur Sitzung der nächsten Stadtvertretung vorlegen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die in der Anlage beigefügte und um die zu Punkt 9.2 (9) Nr. 2 ergänzten Stellungnahme im Beteiligungsverfahren einzureichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:  

11

davon anwesend:     

9

Zustimmung:                 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Eilentscheidung für die Stellungnahme, mit den Änderungen wie sie im Bauausschuss geforderten wurde, wird vorbereitet, um die Stellungnahme noch fristgerecht beim Planungsverband Westmecklenburg einzureichen.

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Anlagen zur Vorlage