20.06.2022 - 8.11 B- Plan Nr. 44 der Stadt Klütz für die Neubebau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Jörg Nölck und Herr Arne Nölck erklären sich für befangen. Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt.

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 für die Neubebauung südlich der "Neuen Reihe" in der Ortslage Oberhof.

 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • im Nordosten: durch die Straße "Neue Reihe" (miteinbezogen), 
  • im Südosten: durch die Landesstraße (L 01),
  • im Südwesten: durch Ackerflächen,
  • im Nordwesten: durch das bebaute Grundstück "Zur Gärtnerei" Nr. 9.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 ist ebenfalls dem beigefügten Übersichtplan zu entnehmen.

 

2. Das Planungsziel besteht der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für   ein Wohngebiet.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Die Verfahrenskosten übernimmt der Antragsteller.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

14

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

4

Befangenheit:

2

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Jörg Nölck und Herr Arne Nölck

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Beschlussauszug dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage