16.06.2022 - 5.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erläutert den aktuellen Stand des Projektes. Die Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

1. Ist die Nutzung als Dauerwohnung erlaubt?

Laut Herrn Mahnel hat man aus planungsrechtlicher Sicht alles ausgeschöpft.

2. Wie erfolgt die Entwässerung?

Herr Mahnel erläutert die einzelnen Maßnahmen. Im nachfolgenden Gespräch verständigen sich die Beteiligten, dass im Laufe des fortgeführten Prozesses das Thema weiter im Auge behalten werden muss.

3. Wie erfolgt die Wasserversorgung? Hier muss geklärt warden, inwieweit die Versorgung erfolgt. Es sollte nach Möglichkeit vermieden werden, dass die Straße aufgerißen wird.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt wie folgt:

  1. Die Gemeinde Damshagen stellt das mit dem Aufstellungsbeschluss (08. Mai 2014) und seiner Bekanntmachung (16. Oktober 2014) eingeleitete zweistufige Regelverfahren für den Teilbereich 1 auf ein Planverfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB um. Hierauf ist bei der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen – Teilbereich 1 – westlicher Teil, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A und dem Text – Teil B mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt: 

 

- im Norden und Nordosten: durch die Dorfstraße,   

- im Süden und Südosten:    durch die bisherige Grundstücksgrenze des

              Gebäudes Dorfstraße 23 inklusive der

              zugehörigen Grundstücksflächen,

- im Westen:    durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und

              durch das Grundstück Dorfstraße 24.

 

und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 und der zugehörigen Begründung auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauBG ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen. 

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Damshagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist und dass von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage