24.05.2022 - 5.3 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mirko Klein ist weiterhin befangen.

 

Folgende Sachverhalte sind in den Vorentwurf noch einzuarbeiten:

1.  GRZ wird auf 0,35 für die unbebauten Grundstücke festgelegt, entsprechend der ermittelten GRZ 0,35 aus der 7. Änderung B-Plan Nr. 2a.

2.  In den Erdgeschossen ist nur Gewerbe zulässig, kein Wohnen oder Ferienwohnen. Ein Festsetzungsvorschlag wird bis zur Gemeindevertretung vorgelegt.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

1. Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a "Ortszentrum- Ost" betrifft das Quartier der denkmalgeschützten Gebäude am Zugang zur Seebrücke, an der Mittelpromenade und an der Ostseeallee sowie den Bereich des Kurparkes mit Konzertmuschel.

Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

- nördlich:   durch die Düne an der Strandpromenade,

- östlich:   nördlich der Mittelpromenade durch das Grundstück

Strandpromenade 15, Restaurant und Café "Zur Düne", sowie südlich der Mittelpromenade durch die Grundstücke Mittelpromenade 21 und Ostseeallee 7,

- im Süden durch:  die Ostseeallee,

- im Westen durch:  die Mittelpromenade als Zuwegung zur Seebrücke.

 

2. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt.

 

3. Der Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a "Ortszentrum-Ost" in Boltenhagen wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs.  BauGB durchzuführen.

 

Weiterhin sind folgende Sachverhalte in den Vorentwurf noch einzuarbeiten:

1.  GRZ wird auf 0,35 für die unbebauten Grundstücke festgelegt, entsprechend der ermittelten GRZ 0,35 aus der 7. Änderung B-Plan Nr. 2a.

2.  In den Erdgeschossen ist nur Gewerbe zulässig, kein Wohnen oder Ferienwohnen. Ein Festsetzungsvorschlag wird bis zur Gemeindevertretung vorgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Mirko Klein

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Klein wieder in den Sitzungsreihen Platz.

 

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Anlagen zur Vorlage