17.03.2022 - 5.3 B- Plan Nr. 44 der Stadt Klütz für die Neubebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 für die Neubebauung südlich der "Neuen Reihe" in der Ortslage Oberhof.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • im Nordosten: durch die Straße "Neue Reihe" (miteinbezogen), 
  • im Südosten: durch die Landesstraße (L 01),
  • im Südwesten: durch Ackerflächen,
  • im Nordwesten: durch das bebaute Grundstück "Zur Gärtnerei" Nr. 9.

 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 ist ebenfalls dem beigefügten Übersichtplan zu entnehmen.

 

  1. Das Planungsziel besteht der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

3

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=130459&selfaction=print