24.02.2022 - 8.12 Anpassung Hundeverordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.12
- Datum:
- Do, 24.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt auf eine Anpassung der amtsweiten Hundeverordnung in den Bestimmungen für das Gemeindegebiet Boltenhagen hinzuwirken. Folgende Anpassungen sollen vorgenommen werden:
In der Vor- und Nachsaison vom 01.10.– 30.04. dürfen Hunde am gesamten Strand, sowie an den Hundestränden ganzjährig, ohne Leine laufen. Dies aber vorerst für 1 Jahr. Im Ort und auf der Dünenpromenade gilt eine generelle Leinenpflicht.