24.02.2022 - 8.2 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Im Bauausschuss wurde empfohlen, dass die Dauerwohnungen in Hauptwohnsitze der Eigentümer umbenannt werden sollen. Das Planungsbüro hat mitgeteilt, dass es rechtlich in dieser Form nicht möglich ist und „der Eigentümer“ zu streichen ist.

 

Herr Wardecki verliest die Beschlussempfehlung des Bauausschusses nebst der Streichung und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.

 

2. Mit dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Die Dauerwohnungen sollen in Hauptwohnsitze umbenannt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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