30.11.2021 - 5.4 B- Plan Nr. 36/ B- Plan Nr. 36.1 "Westlicher Or...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Problematik der Abführung des Oberflächenwassers wird angesprochen.

 

Frau Schultz führt weiter aus, dass es erforderlich ist, dass für das Feuerwehr-Gerätehaus eine Flächenfeststellung zu erfolgen hat. Dazu sollte der vorhandene Wall in seiner Notwendigkeit geprüft werden.

 

Herr Mahnel merkt an, dass laut Änderung der Sportstättenverordnung kein Lärmschutz mehr erforderlich ist.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

 

Das Verfahren für den B-Plan Nr. 36.1 wird fortgeführt.

-          Das Oberflächenwasser aus der Ortslage Wichmannsdorf wird außerhalb und unabhängig des Aufstellungsverfahrens geregelt und schadlos abgeleitet.

-          Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 36.1 wird ein Feuerwehrgerätehaus planungsrechtlich vorbereitet. Die Auswirkungen in Bezug auf Anforderungen des Schalls werden beachtet.

-          Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bebauungsplanes Nr. 36.1 wird zur Regelung der Feuerwehr auch der Flächennutzungsplan fortgeschrieben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage