07.12.2021 - 5.2 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Kal...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Vullert. Frau Vullert erläutert die Haushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für die Planjahre 2022/2023 und geht dabei
auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie auf die Ermächtigungsvorträge der Investitionen ein.
Des Weiteren erläutert Frau Vullert das Muster 5b (Entwicklung der liquiden Mittel).
 

Sie merkt an, dass auf Grund von Erträgen aus Verkäufen von Grundstücken i. H. v. 500T€ der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt im ersten Planjahr 2022 erreicht wird. Die vorläufige Ergebnisrechnung weist für 2021 aktuell ein Jahresüberschuss von 100,5T€ aus.

 

Sollten alle Investitionen geplant durchgeführt werden, müsste die Gemeinde planmäßig im Haushaltsjahr 2023 Kredite i. H. v. 610T€ aufnehmen, um alle Investitionen abzudecken. Die Gemeinde Kalkhorst benötigte in den Haushaltsvorjahren keine Kredite.

 

Der Finanzhaushalt weist im Bereich der laufenden Ein- und Auszahlung ein negativen Saldo aus. Dieser kann auch nicht durch die Inanspruchnahme der Vorträge aus Haushaltsvorjahren erreicht werden. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt in den Haushaltsjahren 2022/2023 ist insofern zunächst nicht gegeben. Eine ausgleichende Umbuchung aus dem investiven Bereich ist allerdings mit Genehmigung der uRab möglich.


Frau Vullert erörtert die Auswirkungen der kurzfristig bereitgestellten Orientierungsdaten und stellt die Unterschiede dar. Diese wurden bereits in die vorliegende Haushaltsplanung eingearbeitet.

 

Weiterhin geht Frau Vullert auf die Höhe der Kreis- und Amtsumlage ein. Die
Kreisumlage wurde in der vorliegenden Haushaltsplanung 2022/2023 mit 42% geplant. Eine Erhöhung der Kreisumlage wurde bereits angekündigt. Die Amtsumlage für die Gemeinde Kalkhorst wird voraussichtlich 467,8T€ betragen, dies ist eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 16,3T€.

 

Die aufkommenden Fragen werden ausführlich beantwortet.

 

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Beschluss:

Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für die Haushaltsjahre 2022/2023 mit den Änderungen einschließlich der Anlagen. Die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird abschließend in der Gemeindevertretung beraten verwendet für ...

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:       

6

Zustimmung:           

6

Ablehnung:               

0

Enthaltung:               

0

Befangenheit:           

0

 

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Anlagen zur Vorlage