23.11.2021 - 5.8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Lederer erklärt sich für befangen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21.4 der Stadt Klütz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, der zugehörigen Begründung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21.4 der Stadt Klütz wird wie folgt begrenzt: 

-          nördlich: durch die Landesstraße (L 01) "An der Chaussee",

-          östlich: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am

"Reethausweg" Nr. 1, 2a, 2b, 5, 6, 11,

-          südlich: durch Flächen für die Landwirtschaft (Grünland),

-          westlich: durch den Weg in Richtung Großenhof und Bössow bzw. durch

das Grundstück An der Chaussee 1 "Dat oole Huus".

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21.4 inklusive der zugehörigen Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Kerstin Lederer