23.11.2021 - 5.7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Sta...
TOP:
Ö 5.7
Gremium:
Datum:
Di, 23.11.2021
Status:
gemischt
(Sitzung abgeschlossen)
Uhrzeit:
19:00
Anlass:
ordentliche Sitzung
Beratung:
öffentlich
Vorlageart:
Beschlussvorlage
Federführend:
Bauwesen
Bearbeiter:
Katrin Jäger-Bentin
Beschluss:
ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.