02.11.2021 - 5.2 Beschluss der Satzung der Stadt Klütz über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- vorher TOP 5.3
- Datum:
- Di, 02.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Carolin Heise
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Heise stellt die Kalkulation zur Fremdenverkehrsabgabe (FVA) vor. Es wird diskutiert, inwieweit Nutzung und Aufwand der Erhebung (Anschreiben aller Pflichtigen, Erinnerung an die Abgabe der Erklärung, Telefonate, Mahnwesen, Vollstreckung der Forderung, …) im Verhältnis stehen. Gewerbetreibende könnten auch über die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer belastet werden.
Eine Hebesatzerhöhung erfolgte jedoch bereits 2020. Herr Mevius merkt an, dass von 278 Gewerbetreibenden nur ca. 57 überhaupt Gewerbesteuer zahlen. Über die Fremdenverkehrsabgabe würden alle Gewerbetreibenden und Freiberufler belastet.
Es wird einstimmig beschlossen bei der nächsten WTU-Sitzung erneut über die Einführung der Fremdenverkehrsabgabe zu beraten.
Von der Amtsverwaltung soll zur nächsten Sitzung des WTU-Ausschusses eine Kalkulation erstellt werden, in der die Kosten aus der Betriebsabrechnung zu 100 % in die Kalkulation der Kurabgabe fließen. Des Weiteren soll der Zeitaufwand für die Fremdenverkehrsabgabenerhebung geschätzt werden. Zuletzt soll von der Amtsverwaltung die Frage geklärt werden, ob die Stadt Klütz, aufgrund des schlechten Haushaltes, zu einer Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe gezwungen werden könnte.
Anlagen zur Vorlage
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