13.10.2021 - 5.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 für das G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Grund der umfassenden Erörterung zum TOP 5.1. wurde für diesen TOP kein weiterer Diskussionsbedarf gesehen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen den Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet "Dorfmitte" im Ortsteil Hohen Wieschendorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 in Hohen Wieschendorf wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden:  durch vorhandene Bebauung an der Straße "Am Golfplatz" und                              am Birdieweg sowie durch den Golfplatz,

-          im Osten:   durch vorhandene Ferienhäuser (Geltungsbereich des B-Planes                                           Nr. 27), durch die Stellplatzanlage mit den angrenzenden Grün-                                          flächen (B-Plan Nr. 27 sowie durch Flächen für die Landwirt-                                          schaft,

-          im Süden:   durch die Straße "Zum Anleger", durch Flächen für die  Landwirtschaft,

-          im Westen:  durch Flächen für die Landwirtschaft und durch bebaute  Flächen in der Ortslage Straßen "Am Dorfteich" und "Zum Anleger" und im nördlichen              Bereich durch die Straße "Am Golfplatz" sowie vorhandene Bebauung am Birdieweg,

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 28 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet "Dorfmitte" im Ortsteil Hohen Wieschendorf durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt werden.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0