13.10.2021 - 5.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 für das G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel und Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel tragen vor und erläutern diverse Punkte der Abwägung.

Unter anderem angesprochen wurden im Weiteren die Punkte

-          Bauablauf der einzelnen Bauabschnitte

-          Baumschutz / Heckenschutz

-          Artenschutzmaßnahmen

-          Natura 2000

-          Grunddienstbarkeiten

-          Schallgutachten

-          Denkmalpflege

-          Wegeverbindungen

-          Wegeführung Birdieweg und hier die drei untenstehenden Varianten zur Bebauung

-          Anliegen privater Einwender

 

 

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Beschluss:  

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die Gemeinde entscheidet über den Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme V.1a im SO W+F. Sie entscheidet sich für den Abwägungsvorschlag

a)    Variante 1:

Die Dachneigung wird für das Baugebiet SO W + F nicht festgesetzt. Somit liegt diesbezüglich keine Einschränkung vor. Die Festsetzungen der First- und Traufhöhe bleiben (Firsthöhe max. 8, 00 m, Traufhöhe max. 4,50 m).

ODER

b)   Variante 2:

Die Dachneigung wird für das Baugebiet SO W + F mit max. 35° festgesetzt. Die Festsetzungen der First- und Traufhöhe bleiben (Firsthöhe max. 8, 00 m, Traufhöhe max. 4,50 m).

ODER

c)    Variante 3:

Die Dachneigung bleibt wie festgesetzt mit dem Entwurf (DN 12° - 20°) und eine zweite Traufhöhe (max. TH 5,5 m) wird als zulässig festgesetzt, damit – ebenso wie bei den Bestandsgebäuden benachbart – eine gestaffelte Dachlandschaft ermöglicht wird.

 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.             
 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zunächst wird zur Varianten Frage abgestimmt. Es wird sich einstimmig für die Variante 3 ausgesprochen.

 

Danach wird der gesamte Beschluss mit der Variante 3 unter Punkt 1 abgestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0