30.09.2021 - 5.1 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wardecki übergibt das Wort an Herrn Mahnel. Herr Mahnel teilt mit, dass die Punkte der Abwägung eingearbeitet wurden und geht weiterhin u.a. auf den Baum Nr. 30 und die Zufahrt noch einmal gesondert ein.

 

Herr Holtz stellt sodann den Antrag, wie im Bauausschuss empfohlen, im Textteil B unter Punkt II 3.1, Rot-Dorn gegen Weiß-Dorn zu ersetzen.

Über diesen Antrag lässt der Bürgermeister abstimmen. Dem Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.

Im Anschluss kommt es zu einer regen Diskussion, hinsichtlich der Abstimmung zu dem Antrag

 

Die Sitzung wird für fünf Minuten unterbrochen.

 

Nach der Unterbrechung stellt Herr Hans-Otto Schmiedeberg den weitergehenden Antrag, dass die Gemeindevertretung beschließt, der Empfehlung des Planers zu folgen und im Satzungsbeschluss, im Textteil B unter Punkt II 3.1, die Anpflanzung von Rot-Dorn zu belassen.

Über diesen Antrag lässt der Bürgermeister abstimmen. Diesem Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Anschließend lässt Herr Wardecki noch einmal zur Klarheit über die beiden Anträge abstimmen:

 

Antrag Herr Holtz  4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen

Antrag H.-O. Schmiedeberg  8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

 

Herr Mahnel bittet darum, den Beschlussvorschlag in Nr. 1) noch weiter zu konkretisieren. Im letzten Satz sollte noch folgender Zusatz mit aufgenommen werden: „… Bauvorschriften und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, …“

 

Im Anschluss lässt Herr Wardecki über den Beschlussvorschlag nebst dem vorgenannten Zusatz abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt…

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 "Baltic-Quartier Ostseeallee 34/36" (ehemalige Kurverwaltung und ehemalige Gemeindeverwaltung) inklusive von Flächen des Parkplatzes am Reitstall, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 in wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordosten: durch die "Ostseeallee" sowie durch die bebauten Grundstücke                                          Ostseeallee 38, 40a und 40b, 42b sowie durch das unbebaute                                           Grundstück zwischen Ostseeallee 40b und 42b,

-          im Südosten:  durch die Zufahrtsstraße zum Reitstall bzw. zum öffentlichen                                           Parkplatz
   am Reitstall,

-          im Südwesten: durch die Flächen des öffentlichen Parkplatzes am Reitstall so                                          wie Grünland- bzw. Weideflächen,
im Nordwesten:  durch Grünland- bzw. Weideflächen und das bebaute Grund-                                          stück Ostseeallee 32.

 

  1. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen "Baltic-Quartier Ostseeallee 34/36" (ehemalige Kurverwaltung und ehemalige Gemeindeverwaltung) inklusive von Flächen des Parkplatzes am Reitstall ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt wird.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

3

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Das Planungsbüro wird informiert – zur Vorbereitung der Bekanntmachung und der Beschluss wird zur Verfahrensakte genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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