17.08.2021 - 7.1 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Im Textteil B ist unter Punkt II 3.1 – Anpflanzungen „Rotdorn gegen Weißdorn“ zu ersetzen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt…

 

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 "Baltic-Quartier Ostseeallee 34/36" (ehemalige Kurverwaltung und ehemalige Gemeindeverwaltung) inklusive von Flächen des Parkplatzes am Reitstall, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 in wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordosten: durch die "Ostseeallee" sowie durch die bebauten Grundstücke                                          Ostseeallee 38, 40a und 40b, 42b sowie durch das unbebaute                                           Grundstück zwischen Ostseeallee 40b und 42b,

-          im Südosten:  durch die Zufahrtsstraße zum Reitstall bzw. zum öffentlichen                                           Parkplatz
   am Reitstall,

-          im Südwesten: durch die Flächen des öffentlichen Parkplatzes am Reitstall so                                          wie Grünland- bzw. Weideflächen,
im Nordwesten:  durch Grünland- bzw. Weideflächen und das bebaute Grund-                                          stück Ostseeallee 32.

 

  1. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen "Baltic-Quartier Ostseeallee 34/36" (ehemalige Kurverwaltung und ehemalige Gemeindeverwaltung) inklusive von Flächen des Parkplatzes am Reitstall ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt wird.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage