17.08.2021 - 5.2 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Di, 17.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die ergänzende Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Tarnewitzer Huk“, umfassend den gesamten Geltungsbereich der Ursprungsplanung, nach den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Ergänzend zu den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 - WA 6 soll auch die Fläche der WA 1, die der Lübecker Bauverein mit Mehrfamilienhäusern nutzt, in die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 aufgenommen werden.
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Innerhalb des Plangebietes soll die Zulässigkeit sowie Unzulässigkeit von Betrieben des Beherbergungsgewerbes sowie von Ferienwohnungen nach § 13 a BauNVO verbindlich geregelt werden. Nach aktuellem Stand kann dafür an der Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten festgehalten werden. Ziel des Bebauungsplanes ist daher, durch Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung abschließend die Nutzung durch Ferienwohnungen für das Gebiet zu regeln.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den ergänzenden Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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405,3 kB
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