01.07.2021 - 5.1 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 39...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel (PBM) wird Rederecht erteilt. Sie führt in den Sachverhalt ein. Für den Aufstellungsbeschluss des B-Plans Nr. 39.3 „Lübecker Straße“ wurde der Geltungsbereich sowie die Planungsziele – Sicherung des Dauerwohnens und Ausschluss von Ferienwohnungen festgelegt. Aufstellung erfolgt als einfacher B-Plan. Alle anderen nicht festgesetzten Belange werden nach § 34 BauGB behandelt.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird zur Diskussion gestellt. Die genaue Definition erfolgt im Auslegungs- und Satzungsbeschluss.

 

Es wird sich darauf verständigt eine gemeinsame WTU- und Bauausschuss-Sitzung zu laden zum Thema „Ferienwohnen im gesamten Stadtgebiet“ mit dem Ziel der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes, wo Ferienwohnen zulässig und wo grundsätzlich ausschließen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.3 "Lübecker Straße".

Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.3 in Klütz wird wie folgt begrenzt:

 

- im Norden: durch die Grundstücksflächen des landwirtschaftlichen Betriebes,

- im Osten: durch die "Lübecker Straße",

- im Süden: durch die Grundstücksflächen des Baumarktes,

- im Westen: durch private Grünflächen.

 

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Sicherung der Dauerwohnnutzung in dem Gebiet.

-          Regelung des innerhalb des Gebietes ansässigen Gewerbes bzw. Zulässigkeit               von gewerblichen Nutzungen,

-          Ausschluss von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 39.3 wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Der Beschluss wurde zur Verfahrensakte genommen und das Planungsbüro hat die Information erhalten.

 

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Anlagen zur Vorlage