20.04.2021 - 7.1 Beschluss über die Verwendung der Zuweisungen f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Di, 20.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende führt in die Thematik ein und bitte um Vorschläge.
Folgende Vorschläge werden unterbreitet:
Vorschlag 1: Brandschutz Schule
Vorschlag 2: FFW-Gerätehaus Erhaltungsmaßnahmen
Vorschlag 3: Straßenbau von Grundshagen in Richtung Steinbeck bis Höhe Stallanlagen
Vorschlag 4: OD Christinenfeld, Neubau Geh- und Radweg und Beleuchtungsanlage
Vorschlag 5: Feuermelder im Literaturhaus
Vorschlag 6: Lüftungsanlagen in der Schule
Vorschlag 7: Glätten der Überwege im Stadtgebiet, um sie für Rollstuhlfahrer und Benutzer
von Rollatoren besser begehbar zu machen
Beschluss:
Der WTU-Ausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V in den Jahren 2020-2022 wie folgt zu verwenden:
Vorschlag 1: Brandschutz Schule
und/oder
Vorschlag 2: FFW-Gerätehaus Erhaltungsmaßnahmen
und/oder
Vorschlag 3: Straßenbau von Grundshagen in Richtung Steinbeck bis Höhe Stallanlagen
und/oder
Vorschlag 4: OD Christinenfeld, Neubau Geh- und Radweg und Beleuchtungsanlage
und/oder
Vorschlag 5: Feuermelder im Literaturhaus
und/oder
Vorschlag 6: Lüftungsanlagen in der Schule
und/oder
Vorschlag 7: Glätten der Überwege im Stadtgebiet, um sie für Rollstuhlfahrer und Benutzer
von Rollatoren besser begehbar zu machen