08.04.2021 - 6.3 Übergemeindliche Radwege für den Alltagsradverk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do, 08.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erklärt, dass ein neues Radwegeförderprogramm kommen wird. Damit der Ausbau weiter verfolgt wird, sollte die Gemeinde mit den Planungskosten bzgl. der Konzepterstellung in Vorleistung gehen. Später müssen dann die Kosten auf alle beteiligten Gemeinden umgelegt werden.
Die FA-Mitglieder regen an, den Beschlussvorschlag um die Strecke "Wohlenhagen nach Wohlenberg" zu ergänzen. Hierzu wäre noch mit der Stadt Klütz zu klären, inwieweit eine Fortführung des Radweges auf Klützer Amtsseite möglich ist. Unter Umständen müssten die Eigenanteile der Stadt Klütz durch die Gemeinde übernommen werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Radwege nach Fertigstellung im Eigentum und in der Straßenbaulast der Gemeinde verbleiben werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt
- die Beantragung von Fördermitteln für ein übergemeindliches Radwegekonzept
- die Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau folgender Radwege:
- Wohlenhagen – Bössow (Amtsgrenze)
- Wahrstorf - Niendorf
- Wahrstorf – Hoikendorf (Amtsgrenze)
- Manderow – Hoikendorf (Amtsgrenze)
- Wohlenhagen - Wohlenberg
Anlagen zur Vorlage
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