15.03.2021 - 5.2 Gegenüberstellung von Kurabgabe und Bettensteuer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Mo, 15.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Carolin Heise
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Nevermann führt zum Sachverhalt und zu einem geführten Gespräch mit Herrn Kirczek aus. Danach wäre die Fremdenverkehrsabgabe zu präferieren. Eine Mustersatzung von Kühlungsborn liegt vor. Problem hierbei: die illegale Ferienwohnungen.
Es entsteht eine rege Diskussion über die verschiedenen Möglichkeiten den Tourismus in Zukunft zu finanzieren.
Frau Krawetzke gibt zu bedenken, dass die Erhebung von Kur- und/oder Fremdenverkehrsabgabe mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Die Bettensteuer ist mittlerweile rechtsicher und erheblich einfacher in der Umsetzung.
Die Mitglieder wünschen, dass die Vorlage aufgearbeitet und um die jeweiligen einzelnen Auswirkungen für die Stadt Klütz ergänzt wird. (einschl. Anzahl Beherbungsbetriebe, Personalkosten Erhebungsaufwand etc.)
Herr Mevius ergänzt: zum 01. Januar 2022 muss eine Satzung stehen!
Herr Kirczek soll zum nächsten Finanzausschuss eingeladen werden – um Zahlen/ Daten zu liefern für die einzelnen Varianten. Die Satzung soll später sowohl im FA als auch im WTU beraten werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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320,9 kB
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