14.12.2020 - 9 Beschluss zur Annahme einer Spende

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme oder Vermittlung.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Umb. auf 2-28104-46290000