14.12.2020 - 13 Einziehung nach § 9 Straßen- und Wegegesetz Mec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt auf der Grundlage des  § 9  Absatz 1 Straßen – und Wegegesetzes des Landes M-V (StrWG – M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der jetzt gültigen Fassung, die Beantragung  der Einziehung des öffentlichen Straße die im Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Klütz „Ortslage Arpshagen“ der Grundstücke (Gemarkung Arpshagen, Flur 1 Flurstück 371/000 und Gemarkung Arpshagen, Flur 1 Flurstück 366/000) bei der Landrätin als unteren Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, mit Sitz in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 1-3 durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage