08.12.2020 - 5 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mevius übergibt das Wort an Frau Vullert. Frau Vullert erläutert ausführlich den Doppelhaushalt für 2021/2022 anhand des Vorberichtes, des Ergebnishaushaltes, Finanzhaushaltes und des Musters 5b.

Es wird sowohl im Haushaltsvorjahr (Plan) als auch für die relevanten Haushaltsjahre 2021 und 2022 ein negatives Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen ausgewiesen.

Im Haushaltsjahr 2021 beträgt der Jahresfehlbetrag -392.300 Euro. Dieser beinhaltet allerdings auch noch eine Amtsumlage von 27,57 %. Auf der gestrigen Sitzung des Amtsausschusses wurde allerdings eine AU von 25 % beschlossen, sodass es hier noch zu Verbesserungen kommt.

Für das 2. Planjahr 2022 wird ebenfalls mit einem Jahresfehlbetrag von -162.800 Euro gerechnet.

Die Verluste können vollständig über die positiven Ergebnisvorträge kompensiert werden. Eine Entnahme aus der zweckgebundene Kapitalrücklage in Höhe der voraussichtlichen Nettoabschreibungsbelastung gem. § 18 Abs.  2 GemHVO-Doppik, wird daher für die Jahre 2021/2022, nicht eingeplant.

Unter Berücksichtigung von positiven Ergebnisvorträgen aus den Haushaltsvorjahren, ist sowohl in den beiden zu planenden Haushaltsjahren als auch zum Ende des Finanzplanungszeitraumes der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt gegeben.

Im Haushaltsjahr 2021 ist der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen mit -169.900 Euro negativ, so dass die Finanzierung der planmäßigen Kredittilgung von 361.500 Euro nicht gegeben wäre. Der Ausgleich kann aber durch die Inanspruchnahme der Vorträge aus Haushaltsvorjahren erreicht werden. Gleiches ist für das Planjahr 2022 zutreffend.

Insoweit ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt in den Haushaltsjahren 2021/2022 insgesamt  gegeben.

Die liquiden Mittel der Gemeinde (Guthaben auf dem Verrechnungskonto bei dem Amt) von insgesamt 1.299.132 € werden im Finanzplanungszeitraum unter Hinzurechnung der eingeplanten Kredite für Investitionen auf fast gleichbleibendem Niveau von 1.173.373 € verbleiben. Eine Kassenkreditaufnahme ist bis zum Ende des Planjahres 2024 nicht erforderlich.

Unter Berücksichtigung von übertragenden Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren wurde eine Kreditaufnahme in 2020 von insgesamt 692.500 € geplant und auch durch die untere Rechtsaufsicht genehmigt. Davon wurden 542.500 € noch nicht in Anspruch genommen. Gemäß § 52 Abs. 3 gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Diese Ermächtigung wird auch weiter für die Maßnahmen aus Vorjahren benötigt und ins Haushaltsjahr 2021 übertragen!

Die Kreditermächtigung deckt, bis auf einen Restbetrag von 29.160 €, die möglichen Auszahlungen aus Ermächtigungsvorträgen.

 

Die neu eingeplanten Investitionsvorhaben in 2021 machen weitere Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von insgesamt 1.942.100 € erforderlich. Ursächlich ist hier insbesondere, dass größere Maßnahmen zu 80 – 100 % eigenfinanziert werden müssen. So ist beispielsweise bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED nur noch eine Förderquote von 25 % zu erwarten.

 

Die Kreditaufnahmen für Investitionen setzen sich im HHJ 2021 wie folgt zusammen:

 

945.000 € Erwerb der Jugendherberge in Beckerwitz

997.100 €  im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips lt. Muster 5b

 

Für das Planjahr 2022 sind Kreditaufnahmen von insgesamt 636.191 € erforderlich und setzen sich zusammen aus:

 

180.000 € Eigenanteil TLF 4000

456.191 €  im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips lt. Muster 5b

 

Aufkommende Fragen werden durch Frau Vullert ausführlich beantwortet.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für die Haushaltsjahre 2021/2022 einschließlich der Anlagen.

Die Mittel der Infrastrukturpauschale in Höhe von 90.492 € werden eingesetzt für folgende Maßnahme:

 

- Radweg K 19 Niendorf

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

5

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage