03.12.2020 - 11 Antrag auf Einziehung/Teileinziehung nach § 9 S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Zellner, Thomas
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 03.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Thomas Zellner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadt Klütz soll als Straßenbaulastträger entlastet werden. Dementsprechend stellt das Land den Antrag die vorhandenen im Plan dargestellten Wegeflächen in die Baulast des Landes zu übernehmen. Vor abschließender Beschlussfassung soll von Seiten der Verwaltung geklärt werden, ob es rechtlich möglich ist, wenn man der Variante 1) zustimmen würde, eine Rückabwicklung rechtlich möglich wäre. Die Klärung soll bis zur Sitzung der Stadtvertretung vorliegen.
Im Anschluss verständigen sich die anwesenden Ausschussmitglieder auf die Variante 1), mit dem Vorbehalt, dass eine rechtliche Rückabwicklung der Beschlussfassung bzw. eine Rückwidmung der Straßen, Wege möglich ist.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Variante I:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschliesst, auf der Grundlage des § 9 Absatz 1 Straßen– und Wegegesetzes des Landes M-V (StrWG – M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der aktuell gültigen Fassung, die Beantragung der Einziehung des öffentlichen Weges um den Bereich Schloss Bothmer (Gemarkung Klütz, Flur 4, Flurstück 191 ) bei der Landrätin als unteren Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, mit Sitz in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 1-3 durchzuführen, mit dem Vorbehalt, dass eine rechtliche Rückabwicklung der Beschlussfassung bzw. eine Rückwidmung der Straßen, Wege möglich ist
oder
Variante II:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschliesst, auf der Grundlage des § 9 Absatz 2 Straßen – und Wegegesetzes des Landes M-V (StrWG – M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der aktuell gültigen Fassung, die Beantragung der Teileinziehung mit Einstufung von einer Gemeindestraße – „Ortsstraße“ in eine “Sonstigen öffentlichen Straße“ mit beschränkter Benutzerkreis an der Nutzung des öffentlichen Weges wie Fußgänger, Radfahrer, Schwerbehinderte, Eigentümer, Lieferanten des Eigentümers, (Gemarkung Klütz, Flur 4, Flurstück 191) bei der Landrätin als unteren Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, mit Sitz in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 1-3 durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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