05.11.2020 - 5 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Tesche, Julia
- Datum:
- Do, 05.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Steigmann berichtet über die Beratung im Bauausschuss.
Herr Chr. Schmiedeberg stellt das Abstimmungsverhalten der Fraktion der Grünen als fraglich dar.
Herr Chr. Schmiedeberg stellt den Antrag auf eine namentliche Abstimmung, beginnend mit dem Bürgermeister.
Herr Klein fordert den Bürgermeister auf, seine Positionierung zum Bauvorhaben darzustellen.
Herr Wardecki nimmt anschließend Stellung und führt aus, dass er es als positiv sieht, wenn Investoren in der Gemeinde über das geforderte Maß hinaus Ausgleichsmaßnahmen zu Gunsten der Gemeinde realisieren. Er sieht die zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen als nachhaltigen Mehrwert für die Gemeinde.
Einige Gemeindevertreter sehen es kritisch, dass nur die Fraktion der Grünen Maßnahmen, welche zusätzlich realisiert werden könnten, an den Investor herangetragen hat.
Herr Wardecki verliest den Beschlussvorschlag und lässt anschließend namentlich abstimmen.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt das vorgelegte Konzept zur Begrünung des Baltic Quartiers Ostseeallee 34/ 36 (gemäß Anlage). Anpflanzungen, die als Ausgleichsmaßnahmen für Baumrodungen vorzunehmen sind, sind im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 festzusetzen.
- Die eigentumsrechtliche Verfügbarkeit der Flächen für die Ausgleichsanpflanzungen ist nachzuweisen und ist Voraussetzung für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens u.a. für den Bau der Tiefgarage. Die Ausgleichsmaßnahmen sind sowohl auf dem Grundstück des Vorhabenträgers als auf weiteren Flächen zu realisieren und über die Bauleitplanung hinaus durch den Vorhabenträger rechtlich zu sichern (z.B. Eintragung einer Baulast oder einer Grunddienstbarkeit). Die Kompensationszahlungen durch den Vorhabenträger sind vertraglich zu vereinbaren.
- Außerhalb des Plangebietes erfolgt die Ausgleichspflanzung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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