05.11.2020 - 8 Dünenpromenade - Sachstandsberich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einstimmig erteilen die Gemeindevertreter dem Sonderbeauftragten, Herrn Rappen, das Rederecht.

 

Herr Rappen führt zum Sachstand aus:

Der Antrag auf Rückbau der DLRG Plattformen wurde am 16.10.2020 an das StALU versendet. Erst wenn hierzu die Genehmigung von Seiten des StALU´s  vorliegt, kann der naturschutzrechtliche Begleitplan angepasst werden. Anschließend können die Unterlagen dann zur Genehmigung an die UNB des LK NWM gereicht werden.

 

Die ausführende Baufirma hat die Arbeiten für 2 Wochen unterbrochen, da das gelieferte Holz von ungenügender Qualität war und retourniert werden musste.

 

Der Abriss der DLRG Häuser und der Hütten der Strandkorbvermieter hat begonnen. Er erklärt nochmals, dass das StALU nicht redebereit ist, hinsichtlich der Verschiebung der Rückbauverfügung der baulichen Anlagen im Dünenbereich.

 

Herr Rappen spricht sich positiv hinsichtlich der guten, produktiven Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Amtsverwaltung aus; er weist aber erneut darauf hin, dass er nicht gewillt ist, den Amtsvorsteher über sämtlichen Schriftverkehr in cc) zu setzen. Hier muss der Bürgermeister entscheiden, was an den Amtsvorsteher weitergeleitet wird.

 

Anschließend werden die im Sachverhalt dargestellten Punkte einzeln beraten und beschlossen.

 

Punkt 1

Wird zur Kenntnis genommen.

 

Punkt 2

Einigkeit bei den anwesenden Gemeindevertretern, dass die Dünenpromenadenquerung über den Seebrückenvorplatz barrierefrei ohne zusätzliche Stufen ausgeführt werden soll.

Zu weiteren gestalterischen Festlegungen (Ausführung der Rampen, Geländer usw.) wird der Bauausschuss ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Herr H.-O. Schmiedeberg weist erneut darauf hin, dass es sich hier nicht um Änderungswünsche der Gemeinde handelt, es soll nur auf den ursprünglich beschlossenen, genehmigten Planungsstand abgestellt werden.

Herr Klein fragt nach, wie es zu den gravierenden Änderungen gekommen ist. Herr Rappen führt hierzu aus, dass am 08.01.2020 ein Gesprächstermin beim StALU WM mit der damaligen Kurdirektorin Frau Hörl und dem Planer Herrn Opfermann stattgefunden hat, bei dem die Ausführungsplanung bestätigt werden sollte; hier seien die Änderungen durch das StALU lt. einer Gesprächsnotiz gefordert worden.

Es wird sich darauf verständigt, in diesem Fall erneut beim StALU anzufragen, ob auf die bereits erteilte wasserrechtliche Genehmigung, hinsichtlich der Höhenfestlegungen, abgestellt werden kann.

 

Punkt 3

Ein Bau von behindertengerechten Stellplätzen ist nach Prüfung nicht möglich

Der Punkt wird zur Kenntnis genommen.

 

Punkt 4

Ergänzung des Punktes zur Empfehlung des BA´s     

 

Punkt 5

Für die wie vom BA empfohlene Ausführungsvariante besteht Einigkeit.

Die Variante hat zur Folge, dass mittelfristig Technik zur Entleerung der Container angeschafft werden muss, hier ggf. Fördermitteleinwerbung.

 

Punkt 6

Die Erschließung der DLRG und Strandkorbvermieter Häuser soll gesondert betrachtet werden. Hier soll ein Kosten-/Nutzen Abwägung erfolgen und ein gesonderter Grundsatzbeschluss gefasste werden. Eine erneute Thematisierung in den Gremien soll erfolgen, wenn Fördermitteleinwerbung möglich ist.

 

Punkt 7

Hier besteht Einigkeit, dass am Zugang 3 ein behindertengerechter Zugang ausgeführt wird.

Der Vergabeausschuss hat ebenfalls zu weiteren behindertengerechten Aufgänge und zusätzlichen Strandhäuser (Strandkorbvermieter) beraten. An das StALU ist eine entsprechende Anfrage zu stellen, ob mobile oder immobile Strandhäuser (zusätzlich Pfähle rammen) erlaubt werden.

Weiterhin werden die vorgenannten Punkte in der kommenden Bauausschuss- Sitzung in Verbindung mit dem Neubau einer Slipanlage in Redewisch thematisiert werden.

 

Punkt 8

Es wird sich auf die kleinstmögliche Maschenweite von 10x10mm (für Treppen und Rampen) geeinigt.

Alternativ soll eine Beplankung mit Holzbohlen geprüft werden.

Die Maschenweite bzw. alternative Beplankung mit Holz soll nicht erneut in der Gemeindevertretung thematisiert werden.

Hier werden der Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter ermächtigt, in Anlehnung an die beste architektonische Gestaltung und unter dem Aspekt der Kosten Festlegungen zu treffen.

 

Punkt 9

Dem Einbau des gesiebten Sandes wird zugestimmt.

 

Es soll eine Nachfrage beim StALU hinsichtlich der Höhe der Strandaufspülung auf HN 4.50m erfolgen.

 

Punkt 10 Fahrradständer

Herr Steigmann führt aus, dass keine Entscheidung zur Positionierung und Anzahl der Fahrradständer getroffen werden kann.

Es wird der Vorschlag unterbreitet, die Fahrradständer wie in der Ausschreibung vorgesehen, zu bestellen und zu positionieren.

Zzgl. sollen je Strandaufgang 5 zusätzliche Fahrradständer bestellt werden und auf dem Bauhofgelände zwischengelagert werden.

Der Verdopplung der Fahrradständer wie in dem Vorort ausgestelltem Muster (runder Edelstahl) wird einstimmig bestätigt.

 

Herr Chr. Schmiedeberg stellt folgenden Antrag:

Es werden keine Fahrradständer südlich der Strandpromenade aufgestellt. Eine Aufstellung soll nur auf der nördlichen Seite der Strandpromenade erfolgen.

Abstimmung: 5 * ja /  3 * nein

 

Herr H.-O. Schmiedeberg spricht 2 zusätzliche Punkte an:

1. Der Bürgermeister soll beauftragt werden, Schadensersatzansprüche, die sich aus den zuvor beschlossenen Punkten 1, 2, 7, und 8 ergeben, zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung aufzuarbeiten und vorzuformulieren.

Aufgabe der Verwaltung soll sein, zu klären gegen wen die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können (damalige Kurdirektorin Frau Hörl und b&o Planer Herr Opfermann)

Abstimmung: 8 * ja

 

2. Herr H.-O. Schmiedeberg stellt folgenden Antrag:

Er sieht die Zusammenarbeit mit dem Amtsvorsteher als sehr fraglich an. Er kritisiert die Art und Weise der Zusammenarbeit und bezieht sich auf die an Herrn Rappen gerichtete Mail. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Vorgehensweise im Amtsausschuss zu thematisieren.

Abstimmung: 4 * ja    1 * nein    3 * Enthaltung

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Beschluss:

1.  Umwidmung der sechs landseitig der Dünenpromenade geplanten DLRG Haus Plattformstandorte zu Ruheplattformen ohne Bewirtschaftung

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Rückbau der Gründungspfähle der sechs DLRG Plattformen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

2. Dünenpromenadenquerung über Seebrückenzuwegung

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, wie in der wasserrechtlichen Genehmigung vorgesehen, beschließt beim StALU WM die Änderung der genehmigten Ausführungsplanung zur wasserrechtlichen Genehmigung zu beantragen, um eine höhengleiche Querung der Dünenpromenade über die Zuwegung zur Seebrücke zu ermöglichen.

Für den Fall, dass die Genehmigung nicht erteilt wird, ist die Zuwegung zur Seebrücke vom Seebrückenvorplatz bis zur Querung durch die Dünenpromenade auf das Niveau der Dünenpromenade anzuheben und danach wieder mit einer Rampe auf das Niveau der Seebrücke abzusenken.

Die erforderliche Detailplanung ist mit dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

3. Zuwegung Albin-Köbis-Siedlung

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nimmt die Information des Ingenieurbüros, dass der vorhandene Platz für den Bau von normgerechten Behindertenparkplätzen nicht ausreicht, zur Kenntnis und stimmt dem zu.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

4. Sitzgelegenheiten vor und auf der Dünenpromenade

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Baufirma nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt und des Kurbetriebsausschusses für einheitliche Bänke auf der Dünenpromenade und an den Strandaufgängen, entsprechend beauftragt wurde. Diese ist die Bestätigung der Beauftragung.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

5. Art der Abfallbehälter - Fassungsvermögen

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nimmt die Mitteilung, dass die Baufirma nach dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt und des Kurbetriebsausschusses für Umhausungen für 1,1m³ Abfallbehälter, entsprechend informiert wurde, zur Kenntnis. Die Beschlussempfehlung des KBA+BA wird bestätigt.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

6. Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen als gesonderte Maßnahme zu betrachten und dafür eine Förderung zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

7. Beantragung und Bau eines behindertengerechten Zugangs zur Dünenpromenade am Übergang/Überfahrt 3

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Beantragung und bei Genehmigung den Bau eines behindertengerechten Zugangs zur Dünenpromenade am Übergang/an der Überfahrt 3.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

8. Maschenweite der GFK Gitterroste der Treppenstufen

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass für die Treppenstufen an den Zugängen zur Dünenpromenade GFK Gitterroste mit einer Maschenweite von maximal 10x10 mm verwendet werden, soweit die Haftpflichtversicherung kein kleineres Maß verlangt. Alternativ soll eine Beplankung mit Holz geprüft werden. Der Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter werden ermächtigt, Entscheidungen über die architektonische Gestaltung unter dem Aspekt der Kostenminimierung zu treffen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

9. Sandeinbau

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Einbau des in Tarnewitz lagernden ausgesiebten Sandes in die Hochwasserschutzdüne.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

10.  Fahrradständer

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Anzahl der ausgeschriebenen Fahrradständer zu verdoppeln, wie in dem Vorort ausgestelltem Muster (runder Edelstahl).

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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